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Heizungserneuerung in 2026: Was Eigentümer jetzt beachten müssen

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit das bislang viel diskutierte Heizungsgesetz abgelöst. Für Hauseigentümer bedeutet das: mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch, aber auch neue Fragen, die beantwortet sein wollen. Um die richtige Entscheidung für ihr Eigenheim zu treffen, sollten die Anpassungen des Gesetzten bekannt sein. Lassen sie sich von Team Matthies beraten.

 

Was sich geändert hat

Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai 2026 beschlossen Es gestaltet die Gebäudemodernisierung technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher und berücksichtigt dabei auch neue Regelungen für die Heiztechnik.

 

Die wichtigste Neuigkeit für Hauseigentümer:

Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt ersatzlos weg. Hausbesitzer können künftig wieder selbst entscheiden, womit sie heizen möchten – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridanlage, Biomasse oder Gasheizung und Ölheizung.

Das bedeutet aber nicht, dass fossile Heizungen ohne Folgekosten bleiben. Gas- und Ölheizungen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes neu eingebaut werden, müssen ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Die sogenannte Bio-Treppe beginnt bei zehn Prozent. Biomethan und synthetisches Gas sind jedoch knapp und deutlich teurer als herkömmliches Erdgas. Hinzu kommen weiter steigende CO₂-Abgaben. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, sollte diese Mehrkosten bei seiner langfristigen Kalkulation einplanen.

 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Bundesrat muss dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz noch zustimmen, voraussichtlich entscheidet er im Oktober 2026 darüber. Nach aktuellem Stand soll das neue Gesetz am 1. November 2026 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes weiter. Die Bundesregierung hat angekündigt, bestehende Fristen zu verlängern, damit es im Sommer keine Rechtsunsicherheit gibt.

Was bleibt – und was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Trotz mehr Wahlfreiheit gilt eine wichtige Regel weiterhin unverändert: Förderung gibt es nur für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen. Die Anschaffung einer Wärmepumpe kann weiterhin bis zu 70 Prozent gefördert werden. Diese Förderung soll bis mindestens 2029 gesichert sein. Für Gas- oder Ölheizungen hingegen gibt es keinen staatlichen Zuschuss. Hauseigentümer, die eine neue Heizung benötigen, sollten die aktuell noch laufende Förderung nutzen, solange deren Konditionen unverändert gelten. Viele Details zur künftigen Ausgestaltung der Förderung sollen erst im Sommer 2026 konkretisiert werden.

Die Botschaft ist klar: Mehr Wahlfreiheit bedeutet nicht weniger Verantwortung. Das neue Heizungsgesetz macht die Entscheidung nicht automatisch leichter. Es nimmt zwar den Zwang zu einer bestimmten Lösung zurück, dafür müssen Eigentümer stärker selbst bewerten, welche Technik zu ihrem Gebäude, ihrer Kommune und ihrer finanziellen Planung passt.

 

„Ich verstehe, dass viele Hauseigentümer gerade nicht wissen, was sie tun sollen – erst hieß es, die Wärmepumpe wird Pflicht, jetzt heißt es, alles ist wieder offen. Was ich sagen kann: Die wirtschaftliche Rechnung hat sich nicht verändert. Gas wird teurer, Förderung gibt es nur für klimafreundliche Systeme, und eine gut geplante Wärmepumpe spart langfristig bares Geld. Wer jetzt plant, ist besser dran als wer wartet.“
Torben Matthies, Inhaber und Geschäftsführer, der Team Matthies GmbH

 

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