„Sind Gas- und Ölheizungen bald verboten?“ – diese Frage hören wir derzeit besonders häufig in Beratungsgesprächen mit Hausbesitzern.
Hintergrund ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor schrittweise erhöhen soll. Für viele Eigentümer ist jedoch unklar, welche Regeln tatsächlich gelten und was sie konkret für bestehende Heizungsanlagen bedeuten.
Tatsächlich bringt das Gesetz vor allem neue Anforderungen für neu installierte Heizsysteme. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Bedarf auch repariert werden.
Eine zentrale Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Sie besagt, dass neu eingebaute Heizungen künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Diese Vorgabe gilt bereits seit 2024 für Neubauten in Neubaugebieten.
Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete greifen die Regelungen schrittweise – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Städte und Gemeinden legen dabei fest, wie die zukünftige Wärmeversorgung vor Ort aussehen kann.
Dazu gehören zum Beispiel:
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern soll diese Planung spätestens bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. In kleineren Kommunen gilt eine Frist bis 2028.
Erst nach Abschluss dieser Planung greifen die entsprechenden Vorgaben beim Einbau neuer Heizungen verbindlich.
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass bestehende Heizungen kurzfristig ausgetauscht werden müssen.
Tatsächlich dürfen funktionierende Heizungsanlagen weiterhin betrieben werden. Auch Reparaturen sind selbstverständlich möglich.
Die gesetzlichen Anforderungen greifen in der Regel erst dann, wenn eine Heizungsanlage neu installiert oder vollständig ersetzt wird.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, kommen verschiedene Heizsysteme infrage, zum Beispiel:
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von den technischen Voraussetzungen des Gebäudes und der regionalen Infrastruktur ab.
„Das Gebäudeenergiegesetz bedeutet vor allem, dass Heizsysteme künftig stärker auf erneuerbare Energien ausgerichtet werden. Für Eigentümer ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig mit der eigenen Heiztechnik und möglichen Modernisierungsschritten zu beschäftigen.“
Torben Matthies, Geschäftsführer von Team Matthies
Für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien lohnt es sich, die eigene Heiztechnik frühzeitig zu prüfen und mögliche Modernisierungen rechtzeitig zu planen.
Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Anforderungen, technische Möglichkeiten und wirtschaftliche Aspekte sinnvoll miteinander zu verbinden.
So entsteht eine Heizlösung, die langfristig effizient arbeitet und den zukünftigen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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